Im Februar 2019 sind folgende Steuern zu zahlen:
11. Februar:
- Umsatzsteuervoranmeldung und Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung
- Lohnsteuer (inkl. SolZ und KiSt) Januar
15. Februar:
- Gewerbesteuervorauszahlung I. Quartal 2019
Bitte überweisen Sie rechtzeitig die fälligen Steuern, soweit keine Einzugsermächtigung vorliegt.