Mit Wirkung zum 30.03.2020 wurde eine neue Entschädigunsregelung eingeführt.
Bei Kindern unter 12 Jahren, welche aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie, sowie den damit zum Zusammenhang stehenden Auswirkungen, nur durch die Eltern betreut werden können, wird eine Entschädigung für den Verdienstausfall gezahlt. Diese beträgt 67% des Netto-Einkommens und wird für bis zu 6 Wochen gewährt.
Voraussetzung ist, dass der Verdienstausfall nicht vermeidbar ist, der Arbeitgeber keine Kurzarbeit angemeldet hat und das Gleitzeit- oder Überstundenguthaben des Arbeitnehmers ausgeschöpft ist.
Die Entschädigung wird durch den Arbeitgeber ausgezahlt und durch das zuständige Gesundheitsamt erstattet.
Weitere Informationen finden Sie auch unter
www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/entschaedigungsanspruch.html.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.