24.04.2020

CORONA-Update - Entschädigung Kinderbetreuung

Mit Wirkung zum 30.03.2020 wurde eine neue Entschädigunsregelung eingeführt.

 

Bei Kindern unter 12 Jahren, welche aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie, sowie den damit zum Zusammenhang stehenden Auswirkungen, nur durch die Eltern betreut werden können, wird eine Entschädigung für den Verdienstausfall gezahlt. Diese beträgt 67% des Netto-Einkommens und wird für bis zu 6 Wochen gewährt.

 

Voraussetzung ist, dass der Verdienstausfall nicht vermeidbar ist, der Arbeitgeber keine Kurzarbeit angemeldet hat und das Gleitzeit- oder Überstundenguthaben des Arbeitnehmers ausgeschöpft ist.

 

Die Entschädigung wird durch den Arbeitgeber ausgezahlt und durch das zuständige Gesundheitsamt erstattet.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter

www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/entschaedigungsanspruch.html.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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