23.03.2020

CORONA-Update - Fördermöglichkeiten der L-Bank

Die L-Bank, als Förderbank der Landesregierung Baden-Württemberg, hat eine Übersichtsseite erstellt, auf der auf die aktuellen Fördermöglichkeiten hingewiesen wird.

 

Näheres Hierzu direkt auf der Seite der L-Bank:

www.l-bank.de

 

Wir möchten Sie gesondert darauf hinweisen, dass derzeit formlos ein begründeter Antrag auf Tilgungsaussetzung von bestehenden L-Bank- Förderkrediten gestellt werden kann. Allerdings soll sich die Laufzeit der Darlehen dadurch nicht verringern.

 

Wenn Sie ein Darlehen der L-Bank in Anspruch nehmen möchten, muss dies über Ihre Bank beantragt werden. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der Förderprogramme und stellen Ihnen schnell die notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Die Entscheidung über die Kapitaldienstfähigkeit soll laut L-Bank auf Basis des Jahres 2019 und damit vor Ausbruch der Krise erfolgen.

 

Bei fehlender Sicherheit kann es gegebenfalls möglich sein, eine Bürgschaft von bis zu 80% über die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zu erhalten.

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