07.04.2020

CORONA-Update - Geförderte Unternehmensberatung

Das Förderinstrument der Unternehmensberatung, welche normalerweise einen Förderzuschuss in Höhe von 50% ermöglicht ist für vom Coronavirus betroffene Unternehmen erheblich ausgeweitet worden. Der Coronavirus-Zuschuss beträgt 100 %, maximal 4.000 € pro Unternehmen.

 

Die Beratung kann zum Beispiel erfolgen um neue Geschäftsfelder zu suchen, Geschäfte umzustellen/digitalisieren oder auch um die Liquidität Ihres Unternehmens wieder herzustellen. Gefördert wird die Beratungsleistung. Dabei können mehrere einzelne Beratungsthemen bearbeitet werden. Nicht gefördert wird die Anschaffung von Hardware, Maschinen oder Software. Dazu gibt es aber unter Umständen weitere Fördertöpfe z.B. Digitalisierungsprämie. Auch hierzu können wir Sie gerne, in Kooperation mit unseren Netzwerkpartnern beraten.

 

Die Förderung der Beratung sollte vorab beantragt werden. Nach erhalt des Förderbescheides besteht ein Zeitraum von 6 Monaten in welcher die Beratungsleistung erbracht und abgerechnet werden soll. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernimmt das Beratungshonorar (exkl. Umsatzsteuer) und zahlt diese direkt auf das Konto des Beraters. Der Antrag soll nach derzeitigem Stand spätestens bis zum 31.12.2020 gestellt werden.

 

Sollten Sie eine entsprechende Beratung unter Berücksichtigung der Fördermittel wünschen, dürfen Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

 

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