Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat darauf hingewiesen, dass Unternehmer, welche unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen sind, einen Antrag auf Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung stellen können.
Die gewährte Dauerfristverlängerung bleibt dabei bestehen.
Der Antrag kann formlos gestellt werden, muss allerdings begründet sein.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn wir einen entsprechenden Antrag für Sie stellen dürfen.