23.03.2020

CORONA-Update - Maßnahmen der Finanzämter

Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben vom 19.03.2020 die folgenden Grundsätze aufgestellt, welche für die Finanzämter gelten:

 

- Steuerpflichtige, die durch die Einschränkungen betroffen sind, können alle fälligen Steuern bis zum 31.12.2020 ohne Zinsen stunden lassen. Gemäß der Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen soll dabei keine strenge Nachprüfung der Betroffenheit und Bedürftigkeit für die Gewährung der Stundung durchgeführt werden. Der Umfang der Betroffenheit sowie die sonstigen Verhältnisse müssen allerdings offengelegt werden.

- Steuerzahlungen, welche nach dem 31.12.2020 fällig werden, können mit einer besonderen Begründung ebenfalls gestundet werden.

- Bis zum 31.12.2020 sollen keine Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass dieser von den Einschränkungen bezüglich Corona betroffen ist.

 

Gerne können Sie sich bei uns melden, wir werden dann mit Ihnen entsprechende Anträge stellen.

 

 

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