Die seit dem Jahr 1935 bestehende Gesetzesvorlage zur Grundsteuerberechnung wird durch ein neues Grundsteuergesetz ersetzt. Grundlage für diese Grundsteuerreform ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018, bei dem festgestellt wurde, dass die jetzige Grundsteuerregelung gegen das Gleichheitsprinzip verstößt. Der Verstoß basiert darauf, dass die Grundstücke in Deutschland zum letzten Mal im Jahr 1964 bewertet wurden.
Das bedeutet, in ganz Deutschland müssen sämtliche Grundstücke neu bewertet werden und neue Grundsteuermessbeträge festgelegt werden. Weiter ist geplant, alle sieben Jahre eine Neubewertung der Grundstücke vorzunehmen, sobald die neue Grundsteuer ab 2025 einmal in Kraft getreten ist.
Die neue Grundsteuer ab 2025
Bevor die neue Steuer 2025 in Kraft tritt, wird ab Januar 2022 der Wert des Grundbesitzes neu ermittelt. Die Gutachterausschüsse der Gemeinden und Kommunen ermitteln die neuen Bodenrichtwerte, die anschließend veröffentlicht werden.