21.05.2019

Neues Teilzeit- und Befristungsgesetz seit 01.01.2019 wirkt sich massiv auf die Minijobs aus

Bisher galt bei den 450 Euro Jobs eine wöchentliche Arbeitszeit von max. 10 Stunden die Woche, wenn nichts anderes vereinbart war. Bei einem Stundenlohn von 8,84 EUR in 2018 (gesetzlicher Mindestlohn) hatte dies keine Auswirkungen auf die Grenze von 450 EUR im Monat.

Seit 01.01.2019 geht der Gesetzgeber von einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 20 Stunden aus, falls keine Vereinbarung in Form eines Arbeitsvertrages vorliegt oder die Stunden schriftlich festgehalten werden.

Ebenso wurde der gesetzliche Mindeststundenlohn für 2019 erhöht auf 9,19 EUR.

 

Diese Änderungen haben massive Auswirkungen auf die 450 Euro Grenze wie im anschließendenBeispiel erläutert.

  • Im Jahr 2018 bei einem Mindestlohn von 8,84 EUR:

Bei 4,33 Wochen/Monat (52 Wochen/12Monate) ergab das bei einer 10-Stunden-Woche382,77 EUR im Monat.

 

  • Im Jahr 2019 bei einem Mindestlohn von 9,19 EUR:

Bei 4,33 Wochen/Monat ergibt das bei einer 20-Stunden-Woche 796,47 EUR im Monat.

 

Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft verschärft darauf achten, dass diese Grenzen eingehalten bzw. dokumentiert werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird von einem sogenannten „Phantomlohn“ ausgegangen.

Das hat zur Folge, dass die Rentenversicherer bei einer Prüfung unter Umständen für 4 Jahre die Sozialversicherung nachfordern werden, auch wenn kein Geld an den Mitarbeiter geflossen ist.

 

Praxistipp:

Bei Einstellung einer 450 Euro Kraft ist darauf zu achten einen Arbeitsvertrag zu schließen bzw. einen Stundennachweis zu führen.                                                                                    

 

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