Neue Grundsteuer 2025 - Abgabe der Feststellungserklärung

„Berechnung der neuen Grundsteuer 2025“

Seit 1995 arbeitet die ertle Treuhand für namhafte Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für die steuerlichen Fragen von Privatpersonen im Raum Stuttgart, in Gerlingen. Kennzeichnend für unsere Kanzlei sind unsere umfangreichen Erfahrungen in unterschiedlichsten wirtschaftlichen Bereichen. Ein sehr aktuelles Thema, um welches wir uns derzeit kümmern, ist die neue Grundsteuerberechnung.

Die seit dem Jahr 1935 bestehende Gesetzesvorlage zur Grundsteuerberechnung wird durch ein neues Grundsteuergesetz ersetzt. Grundlage für diese Grundsteuerreform ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018, bei dem festgestellt wurde, dass die jetzige Grundsteuerregelung gegen das Gleichheitsprinzip verstößt. Der Verstoß basiert darauf, dass die Grundstücke in Deutschland zum letzten Mal im Jahr 1964 bewertet wurden.

Das bedeutet, in ganz Deutschland müssen sämtliche Grundstücke neu bewertet werden und neue Grundsteuermessbeträge festgelegt werden. Weiter ist geplant, alle sieben Jahre eine Neubewertung der Grundstücke vorzunehmen, sobald die neue Grundsteuer ab 2025 einmal in Kraft getreten ist.

Die neue Grundsteuer ab 2025

Bevor die neue Steuer 2025 in Kraft tritt, wird ab Januar 2022 der Wert des Grundbesitzes neu ermittelt. Die Gutachterausschüsse der Gemeinden und Kommunen ermitteln die neuen Bodenrichtwerte, die anschließend veröffentlicht werden.

Dazu müssen die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Immobilien bei ihren jeweiligen Finanzämtern eine Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) abgeben. Daraus ermittelt das Finanzamt die neuen Grundsteuermessbeträge.

Die Grundstücksbesitzer werden aufgefordert (erfolgt im Mai/Juni 2022) eine Grundsteuererklärung abzugeben. Ab Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 muss diese über Elster eingereicht sein.

Wir von ertle Treuhand übernehmen gerne für Sie die Berechnung und die Abgabe der Feststellungserklärung. Damit Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Schreiben Sie uns einfach kurz ein Mail an info@ertletreuhand.com oder rufen Sie uns unter +49 (0) 7156 94759-0 an.

Was wird neu errechnet?

Neu errechnet werden die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) sowie die Grundsteuer B (betriebliche und private Grundstücke). Insgesamt werden bei der Grundsteuer B drei Klassen von Grundstücken betrachtet.

  • unbebaute Grundstücke ohne nutzbare Gebäude. Dazu zählen auch Grundstücke, mit nicht nutzbaren Gebäuden, die verfallen sind oder auf Dauer nicht mehr genutzt werden können.
  • bebaute Wohngrundstücke, auf denen Wohnhäuser und Wohnungseigentum stehen. Aber auch Mietwohngrundstücke, bei denen das Ertragswertverfahren angewendet wird. Das bedeutet, die Steuer kann auf die Mieter umgelegt werden.
  • Grundstücke, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, wie etwa Geschäftsgrundstücke, aber auch gemischt genutzte Grundstücke. Hier kommt das vereinfachte Sachwertverfahren zur Geltung.

 

Grundsteuer C


Diese Steuerart ist neu und soll ebenfalls ab 2025 eingeführt werden. Diese Steuer betrifft unbebaute, aber baureife Grundstücke, für die von den Kommunen ein höherer Hebesatz festgelegt werden kann. Dazu muss allerdings ein städtebaulicher Grund vorliegen.

Die Grundsteuer Reform 2025 kann je nach Grundstücksklasse hohe Anforderungen stellen. Die Zuhilfenahme eines Steuerexperten aus unserem Hause ist daher ratsam. Außerdem werden je nach Bundesland bei der Grundsteuer B andere Grundsteuermodelle angewendet. Für weitere Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • das modifizierte Bodenwertmodell in Baden-Württemberg
  • das Flächenmodell in Bayern, Hessen, Hamburg, Niedersachsen
  • das Bundesmodell bei allen anderen Bundesländern


Unsere Kanzlei bearbeitet die Grundsteuerberechnung mit Datev und Fino. Das gibt unseren Mandanten Sicherheit und Klarheit, was künftig an Grundsteuer aufgrund der Grundsteuerreform auf Sie zukommt.

Die Berechnung der neuen Grundsteuer 2025 auf Basis Ihrer Feststellungserklärung

Das Finanzamt errechnet aufgrund Ihrer Feststellungserklärung den neuen Grundsteuerwert. Die Städte und Gemeinden errechnen nun die Grundsteuer, indem sie den Grundsteuermessbetrag mit ihrem festgelegten Hebesatz multiplizieren. Anschließend gehen die neuen Grundsteuerbescheide an die Grundbesitzer. Es kann sein, dass die Gemeinden ihren Hebesatz angleichen, um zu starke Schwankungen zu vermeiden.

Häufige Fragen zur neuen Grundsteuer 2025

Was ist die Feststellungserklärung?

Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben.

Weshalb muss Grundsteuer gezahlt werden?

Die Steuer für Grund und Boden kommt den Gemeinden und Kommunen zugute, die damit die öffentliche Infrastruktur finanziert.

Wie wird die Steuer berechnet?

Beispiel für Baden-Württemberg: Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune.

Was ist der Bodenrichtwert?

Dieser wird von unabhängigen Gutachterausschüssen der Gemeinden und Kommunen ermittelt. Diese sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2022 die Bodenrichtwerte zu ermitteln und zu veröffentlichen.

Was ist die Grundsteuermesszahl/Grundsteuermessbetrag?

Die Grundsteuermesszahl wird vom Bund vorgegeben und variiert je nach Art des Grundstücks, der Bebauung, der Lage und der Größe der Gemeinden.

Was ist der Hebesatz?

Der Hebesatz wird von den Kommunen und den Gemeinden bestimmt. Der Hebesatz wird durch die Grundsteuermessbeträge sämtlicher sich auf dem Gemeindegebiet befindlichen Grundstücke errechnet. Zu erfragen ist der Hebesatz bei den Gemeinden selbst.

Was müssen die GrundstücksbesitzerInnen nun tun?

Sind die Bodenrichtwerte von den Gutachterausschüssen ermittelt und festgelegt, müssen diese bis spätestens 30. Juni 2022 veröffentlicht werden. Dann werden die EigentümerInnen aufgefordert, die Steuererklärungen bis spätesten 31. Oktober 2022 online über Elster abzugeben.

Dürfen wir Sie unterstützen?

Gerne bietet Ihnen die ertle Treuhand in diesem Bereich qualifizierte Beratung, bei der Erstellung der Grundsteuer-Erklärung, an. Die Honorarberechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
 

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