Häufig gestellte Fragen.

Viele unserer Mandanten stellen sich ähnliche Fragen. Wir haben daher einige dieser Fragestellungen zusammengetragen, um Ihnen hierzu kompakt Antworten geben zu können.

Benötigen Sie einen Steuerberater?

Es gibt keine Pflicht die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Lediglich beim Bundesfinanzhof (BFH) gilt ein Steuerberater- oder Anwaltszwang. Ob wir Ihnen dazu raten können, Ihre Steuererklärung selber zu machen oder eine Betriebsprüfung oder Klageverfahren selber zu führen, hängt von Ihrer steuerrechtlichen Erfahrung, dem Sachverhalt sowie Ihrer Risikobereitschaft ab.

Sollten Sie für die private Einkommensteuererklärung einen Steuerberater beauftragen?

In Bereich der privaten Einkommensteuererklärung empfehlen wir, dass Sie diese durch einen Steuerberater erstellen lassen oder sich helfen lassen, wenn Sie selber nicht wissen was Sie angeben können, sollen oder dürfen oder wenn Sie nicht wissen an welcher Stelle Sie Angaben machen müssen oder besser nicht machen sollten.

Kann der Steuerberater auch bei der Grundsteuer helfen?

Wenn Sie eine Immobilie oder ein unbebautes Grundstück besitzen, müssen Sie Grundsteuer bezahlen. Diese wird derzeit reformiert, aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Wir gehen aktuell davon aus, dass Sie in den nächsten Jahren umfassende Steuererklärungen bezüglich dem Wert Ihrer Liegenschaften abgeben müssen. Hierzu können wir Sie umfassend beraten.

Ich möchte ein Haus/Wohnung kaufen. Benötige ich einen Steuerberater?

Grundsätzlich raten wir Ihnen zu einem Beratungsgespräch um die Möglichkeiten der Steueroptimierung zu besprechen. Die Grunderwerbsteuer lässt sich zum Beispiel durch gekauftes Zubehör (Einbauküche, Möbel etc.) verringern. Dazu muss dieser aber bereits im notariellen Kaufvertrag separat ausgewiesen sein.

Ich möchte ein Grundstück kaufen und ein Haus darauf bauen lassen. Muss ich etwas beachten?

Grundsätzlich müssen Sie für den Kauf des Grundstückes Grunderwerbsteuer bezahlen. Der Bau des Hauses ist umsatzsteuerpflichtig. Wenn Sie das Grundstück allerdings durch den Bauträger vermittelt bekommen, welcher Ihnen dann auch das Haus baut gilt die Grunderwerbsteuer nicht nur für den Kaufpreis des Grundstückes, sondern auch für den Baupreis des Hauses inklusive Umsatzsteuer.  Dies lässt sich unter Umständen vermeiden. Hierzu empfehlen wir möglichst frühzeitig ein Beratungsgespräch.

Ich bin selbständig. Benötige ich einen Steuerberater?

Grundsätzlich nein, wenn Sie oder Ihre ArbeitnehmerInnen die gesetzlichen Pflichten selber erfüllen können und wollen.

Welche gesetzlichen Pflichten habe ich als Selbstständiger?

Wenn Sie nicht wissen, welche gesetzlichen Pflichten Sie erfüllen müssen, raten wir Ihnen unbedingt die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Je nach Größe, Umfang und Rechtsform Ihres Unternehmens müssen Sie monatliche, vierteljährliche oder jährliche Umsatz- und Lohnsteueranmeldungen sowie Zusammenfassende Meldungen (ZM) abgeben.

Für die Führung der Geschäftsbücher müssen die Anforderungen an die GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) sowie die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) erfüllt sein.

Selbstverständlich müssen Sie auch die jährlichen Steuererklärungen und E-Bilanzen abgeben sowie einen Jahresabschluss erstellen und diesen unter Umständen veröffentlichen.

Kann ich einen Teil selber machen und den Rest durch den Steuerberater?

Grundsätzlich ist dies gar kein Problem. So kann zum Beispiel die laufende Buchhaltung direkt im Unternehmen erstellt und über einen Datenexport sowie eine Schnittstelle zwischen den Programmen zum Steuerberater übertragen werden, der auf Basis dieser Daten die Steuererklärungen und Jahresabschlüsse erstellt.

Die Gründe hierfür sind vielfältig und sollten vorher mit Ihrem Steuerberater besprochen werden, da durch die Digitalisierung einige Gründe weggefallen sind und durch eine Trennung der Aufgaben zusätzliche, unnötige Kosten entstehen können.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse überprüfen, ob die von Ihnen übernommenen Tätigkeiten nicht durch Ihren Steuerberater besser betreut werden könnte. Dabei sollten Sie nicht nur die reinen Kosten z.B. für das Buchhaltungsprogramm denken, sondern auch berücksichtigen was Sie und Ihre Mitarbeiter mit der gewonnenen Zeit erreichen können.  

Ich möchte mein Erbe regeln. Worauf ist zu achten?

Sie haben aus steuerlichen Gesichtspunkten eine gute Entscheidung getroffen, die Vermögensverteilung bereits zu Lebzeiten zu regeln. Es gibt dabei keine Standardlösung oder ein Patentrezept wie eine solche Regelung aussehen kann. Hierzu muss im Einzelfall geschaut werden, was soll an wen übertragen werden und welchen Markt- und Steuerwert hat dieses Gut. In einigen Fällen wird eine Gesellschaft gegründet oder es muss noch ein Wertgutachten eingeholt werden, sodass dies in der Regel nicht innerhalb kürzester Zeit möglich ist.

Wo finde ich die Steuer-Identifikationsnummer?

Die Steuer-Identifikationsnummer (SteuerID) ist eine elfstellige (zufällige) Nummer, welche durch das Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) erteilt wird. Die Nummer ändert sich nicht durch Umzug, Namensänderung oder Änderung des Personenstands. Die SteuerID dient dem Abgleich verschiedener Datenbestände z.B. von Renten- und Krankenversicherung, gezahlter Lohnsteuer etc. bei der Finanzverwaltung.

Sie können die Steuer-Identifikationsnummer an folgenden Stellen finden:

  • Einkommensteuerbescheid
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Gehaltsabrechnung
  • Schreiben des Bundeszentralamt für Steuern bei der erstmaligen Erteilung der Steuer-ID

Sollten Sie die Nummer auf keine der Unterlagen finden oder wurde Ihnen noch keine Steuer-ID erteilt, so können Sie diese auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern beantragen. Sie erhalten die Nummer per Post an Ihre Wohnsitzadresse.

Unter Umständen können Sie die Steuer-ID auch telefonisch, persönlich oder postalisch beim ihrem zuständigen Finanzamt erfragen. Allerdings ist das Finanzamt nicht zur Herausgabe verpflichtet.

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