21.11.2019

Warnung vor E-Mails des "Bundeszentralamt für Steuern"

Die Finanzverwaltung Baden- Württemberg sowie mehrere Medien haben darüber informiert, dass derzeit E-Mails im Umlauf sind, welche vorgeben vom "Bundeszentralamt für Steuern" (BZSt) zu sein. Der Inhalt der E-Mail besagt, dass Sie eine Steuererstattung erhalten, wenn Sie die beigefügte Datei ausfüllen und an das BZSt schicken.

Beim Öffnen der Datei kann es dabei zu einer Infizierung Ihres EDV-Systems z.B. durch einen Virus, Wurm oder Trojaner kommen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, solche E-Mails zu löschen und auf keinen Fall die beigefügte Datei zu öffnen. Im Zweifelsfall kann Ihnen Ihr IT-Betreuer weiterhelfen.

Je nach Zweck der Infektion kann z.B. Ihre EDV blockiert und Sie zur Zahlung von "Lösegeld" gezwungen werden, Ihre EDV kann von Fremden übernommen und für illegale Geschäfte benutzt werden oder Daten z.B. Mitarbeiter und Kundendaten ausgelesen und an Mitbewerber verkauft werden.

Das Bundeskriminalamt hat eine "Handlungsempfehlung für die Wirtschaft in Fällen von Cybercrime" veröffentlicht.

Bei Fragen oder dem Verdacht, dass Ihre Systeme betroffen sind wenden Sie sich umgehend an Ihren IT-Betreuer oder die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime des Landeskriminalamtes.

 

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